AGBs

Angebot, Vertragsabschluss, Preise

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart.

2. Bestellungen sind für uns verbindlich, soweit sie schriftlich durch Auftragsbestätigung bestätigt oder wir ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen. Für Ergänzungen, Abreden und Nebenabreden gilt gleiches. Eine Auftragsbestätigung oder die Übersendung der Ware aufgrund einer Bestellung führt zum Vertragsabschluss, wenn sie innerhalb von zwei Wochen nach Bestelleingang erfolgt.

3. Nachträgliche Änderungswünsche zu bereits erteilten Aufträgen werden berücksichtigt, wenn dies fertigungstechnisch noch möglich ist. Für nachträgliche Änderungen, die wir nach Produktionsbeginn noch ausführen, können wir entstehende Kosten weiterberechnen.

4. Für aus dem Programm genommene Artikel und bei Sonderanfertigungen besteht kein Nachlieferanspruch.

5. Es gelten die Preise am Tag des  Bestell- eingangs gemäß der jeweils gültigen Preisliste. 

6. Unsere Preise sind Nettopreise zzgl. 

jeweils geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer.

7. Alle unsere Preise gelten ab Werk, unverpackt und unversichert. Ausnahme: Unsere gültige Preisliste oder eine Einzelvereinbarung sieht etwas anderes vor.

 

 Stornierung / Rücktritt / Warenrücknahme

1. Aufhebungen abgeschlossener Verträge sind

nur schriftlich  und einvernehmlich möglich. 

2. Tritt der Auftraggeber unberechtigt vor Fertigungsbeginn oder danach vom Vertrag zurück, können wir 10 Prozent des Brutto-Verkaufspreises für  durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und  entgangenen Gewinn fordern. Sollte die Produktion bei Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber  abgeschlossen sein, so können wir einen Schadenersatz von 80 Prozent des Auftragswertes fordern oder auf Abnahme bestehen.

3. Uns bleibt aber immer auch die Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen. Der Nachweis eines geringeren Schadens als dem von uns geltend gemachten, obliegt dem Auftraggeber. Eine Vertragsauf- hebung ist bei  Sonderanfertigung ausgeschlossen

Musterlieferungen und  Sonderanfertigungen

1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind Muster innerhalb von 4 Wochen frei Haus zurückzugeben oder käuflich zu erwerben. Sonderanfertigungen sind vom Auftraggeber zu erwerben und vom Umtausch ausgeschlossen. Die Frachtkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

2. Sonderanfertigungen sind alle Artikel, die nicht serienmäßig hergestellt oder nicht in den Preislisten aufgeführt werden. 

3. Farbwünsche des Auftraggebers, die nicht durch unsere Standardfarben bei Stoffen oder Profilen abgedeckt werden können zählen ebenfalls als Sonderanfertigung. 

Technische Hinweise

1. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Oberflächen und Stofffarben), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind.

2.  Konstruktions- uns Designänderungen, die auf technische Verbesserung oder auf Änderungen bei Gesetzen und Vorschriften beruhen, bleiben uns während der gesamten Lieferzeit vorbehalten. Dies gilt insoweit unsere Produkte nicht erheblich geändert werden und die Änderungen dem Auftraggeber zumutbar sind.

Rechtlicher Hinweis

1. Der Auftraggeber haftet dafür, dass durch die Verwendung von ihm eingesandter Zeichnungen, Muster und ähnlicher Dingen die Rechte Dritter nicht verletzt werden.

2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich. 

3. Wir behalten uns unsere Urheber-, Eigentums- und sonstigen Schutzrechte an allen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Planungen und anderen Unterlagen vor.  Der Auftraggeber darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir die Unterlagen  als vertraulich gekennzeichnet haben oder nicht.

Lieferung

1. Die Lieferfrist beginnt mit dem Absenden unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung von durch den Auftraggeber gegebenenfalls zu beschaffenden Freigaben, Unterlagen, Genehmigungen, Beistellungen, usw. sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

Sollten trotz erfolgter Auftragsbestätigung vom Kunden noch Daten oder Informationen nachgereicht werden müssen, die für die Fertigung relevant sind, beginnt die Lieferfrist erst mit deren Eingang.

2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn rechtszeitig die Versandbereitschaft mitgeteilt wird oder wenn die Ware unser Werk verlassen hat.

3. Bei Maßnahmen im Zuge von Arbeitskämpfen, Streiks und Aussperrungen und beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, auf die wir keinen Einfluss haben, z. B. bei Betriebsstörungen, Maschinenschäden, Pandemien, Anlieferverzögerungen wichtiger Materialien, soweit sich diese Hindernisse auf die Lieferung des  Liefergegenstandes auswirken,  verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der oben angesprochenen Hemmnisse.

4. Wenn diese Umstände bei einem Unterlieferer eintreten, verlängert sich die Lieferfrist ebenso.

5. Treten die o.g. Lieferhemmnisse auf, während wir im bereits im Verzug sind, sind diese auch dann nicht durch uns zu vertreten.

6. Innerhalb der Lieferfrist sind Teillieferungen zulässig, solange dadurch der Gebrauch unserer Produkte nicht behindert wird.

7. Die Art des Versandes, die Wahl von Spedition oder Frachtführer obliegt nur uns.

8. Die Anlieferung der Ware erfolgt bis zur Bordsteinkante im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten. Sonderleistungen werden separat berechnet, dies gilt insbesondere für Terminanlieferungen zu bestimmten Tagen oder bestimmten Uhrzeiten.

9. Verpackungsmittel werden Eigentum des Auftraggebers

10. Verpackungs- und Transportkosten werden dem Auftraggeber gesondert berechnet.

Annahme, Abnahme und Gefahrenübergang

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. 

 2. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug gehen alle uns dadurch entstehenden Kosten zu seinen Lasten. Dies gilt insbesondere für Kosten durch vergebliche Lieferversuche unserer Speditionspartner, weil der Auftraggeber an der angegebenen Lieferadresse nicht anwesend war.

3. Falls  der Auftraggeber mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage, vorsätzlich oder grob fahrlässig, ab Zugang der Bereitstellungsanzeige in Rückstand kommt, so sind wir nach Setzen einer Nachfrist von noch einmal 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist wird nicht benötigt,  wenn der Auftraggeber die Annahme endgültig verweigert oder erkennbar zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.

4. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über,  sobald die Sendung an den Frachtführer  übergeben wurde oder unser Lager für den Versand verlassen hat. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung oder Lieferung frei Haus. 

5. Im Falle einer Annahmeverzugs oder einer Annahmeverweigerung oder eines einseitigen Rücktritts vom Vertrag durch den Auftraggeber geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes zum Zeitpunkt der Verweigerung bzw. des Annahmeverzuges auf den Auftraggeber über.

6. Sollte sich die Lieferfrist aufgrund auftraggeberseitiger Umstände z.B. Bauverzug, fehlende behördliche Genehmigung,  verlängern,  sind wir berechtigt die Ware zum vereinbarten Lieferzeitpunkt zu berechnen. 

Gewährleistung, Haftung

1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet äußerlich erkennbare Beschädigungen an der gelieferten Ware bzw. an der Verpackung bei der Übernahme vom Frachtführer auf dem Frachtbrief oder dem Quittungsgerät  zu vermerken.  Ohne diesen Vermerk, wird dem Frachtführer ein einwandfreier Empfang bestätigt, der hinterher bei äußeren  Beschädigungen nicht mehr zu Reklamationen berechtigt.

2 Nicht sofort erkennbare Mängel, (Beschädigungen, Fehlteile u.ä.) an der Ware  selbst müssen spätestens 7 Tage nach Lieferung der Ware schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Gewährleistungsansprüche wegen nicht erkennbarer Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. 

3. Schäden und Haftung
Ein Anspruch des Auftraggebers gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz wegen vertraglicher Pflichtverletzung und aus Delikt besteht nur, wenn von unserer Seite mindestens grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln vorliegt oder aber der Schaden aufgrund eines Ereignisses eingetreten ist, das arglistig verschwiegen wurde oder wenn eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorgeworfen werden kann, ist die Schadensersatzhaftung gegenüber Unternehmern auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.

4. Bei berechtigten Mängelrügen haben wir die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Solange wir unseren Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommen, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung oder Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

5. Wir übernehmen keine Haftung  für Montage- oder Reparaturarbeiten, wenn  andere Unternehmen unsere Produkte  selbständig für Ihren eigenen Geschäftsbetrieb von uns beziehen und weiterverkaufen. 

Verjährung

1. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen 12 Monate, gegenüber Verbrauchern zwei Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben oder Körper oder Gesundheit des Auftragnehmers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nach diesen Bedingungen nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb von 12 Monaten, beginnend mit der Entstehung des Anspruches.

2. Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährung gilt § 199 BGB.

Eigentumsvorbehalt

1. Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung unser Eigentum.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber haftet für alle Kosten und Schäden, die durch Unterlassung dieser Pflicht entstehen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

3. Sollte der Auftraggeber vertragswidrig  seinen Zahlungsverpflichtungen trotz einer Mahnung unsererseits nicht nachkommt, können wir nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Waren verlangen. Dabei anfallende Transportkosten trägt der Auftraggeber. In der Pfändung der Ware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt.

4. Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Falle werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer abgetreten.

5. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen Gegenständen durch den Auftraggeber steht dem Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstände zum Wert der übrigen Gegenstände.

Zahlungsbedingungen

1. Bei Teillieferungen sind wir berechtigt diese in Rechnung zu stellen.

2. Kaufpreis und Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Liefergegenstandes zur Zahlung fällig.

3. Scheck- und Wechselübergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Zu einer Zahlung mittels Wechsel ist eine vorhergehende schriftliche Vereinbarung notwendig.

4. Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

5. Wir sind berechtigt, unsere Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber oder Dritten abzutreten.

6. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Auftraggebers sind wir berechtigt Sicherheiten für unsere offenen Forderungen  zu verlangen und wir haben das Recht bezüglich noch nicht fälliger Zahlungen auf Vorauszahlung zu bestehen. Ebenfalls haben wir das Recht weitere Lieferungen erst nach Eingang einer Vorauszahlung auszuführen.

7. Erhalten wir nach Auftragsbestätigung Kenntnis von einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, so können wir die Lieferung von einer Vorauskassenzahlung oder der Stellung angemessener Sicherheiten abhängig machen oder vom Vertrag zurücktreten.

Rücktrittsvorbehalt

1. Wir sind zum Rücktritt berechtigt, falls ein Insolvenzantrag über das Vermögen des Auftraggebers gestellt, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist.

2. Mit Zugang der Rücktrittserklärung werden sämtliche Vergütungsansprüche von uns sofort fällig  Weitere Ansprüche von uns bleiben hiervon unberührt.

Gerichtsstand, Teilnichtigkeit, Geltung

1. Sind beide Parteien Vollkaufleute oder ist einer eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand Herzberg am Harz. 

2. Erfüllungsort ist Herzberg am Harz

3. Wir sind berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.

4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Ausgeschlossen sind die  Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Firmensitz des Auftraggebers im Ausland ist.

5. Im Falle der Unwirksamkeit, jetzt oder zukünftig, einer dieser Bestimmungen berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

6. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung unserer Produkte ausschließlich. Allen abweichenden Bedingungen wird hiermit widersprochen.  Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Gegenüber Unternehmern gelten unsere AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vorgelegt wurden. Sie gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Spätestens mit der Entgegennahme der Waren bzw. Leistungen gelten diese Bedingungen als vereinbart. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und gegenüber Unternehmern, es sei denn, in den Klauseln wird dies differenziert.

7. Alle Vereinbarungen gelten zwischen uns und dem Auftraggeber. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag auf Dritte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung

8. Alle abweichenden Regelungen zu diesen AGB bedürfen der Schriftform. Abänderungen der Schriftformklausel bedürfen ebenfalls der Schriftform.

ergopanel AG

AGB gültig ab 26.10.2020